Das Brennrecht unseres Hauses geht auf die Zeit von Kaiserin Maria Theresia zurück. Das „Maria Theresianische Brennrecht„, auch „Drei Hektoliter Brennrecht“ genannt, wurde damals von der Kaiserin Maria Theresia an fleißige, recht schaffende und ordentliche Bauern verliehen. Das Besondere an diesem Brennrecht ist, dass es zum einen die Erzeugung von dreihundert Liter Alkohol zu einem vergünstigten Steuersatz erlaubt und zum anderen auch den Zukauf von Obst aus Österreich zulässt.
Alle anderen Abfindungsbrennrechte erlauben lediglich die Verarbeitung von eigenem Obst aus den eigenen oder gepachteten Gärten. Dieser produzierte Alkohol (unter Abfindung hergestellt) darf nur im Steuerland (in unserem Fall in Österreich) verkauft werde. Dieses „Maria Theresia Brennrecht“ ist fest mit dem Hof verbunden und kann nur durch Übergabe des Betriebes weitergegeben werden.
Auf unseren Betrieb ist viel mit Geschichte und Kultur verbunden und so bin ich dankbar, dass ich dieses Brennrecht seit meiner Übernahme 2018 weiterführen kann.